Einzugsermächtigung

 

Im Falle der Aufnahme in einen Partner-Golfclub erteile ich Golf-Gast bis auf Widerruf die Einzugsermächtigung, um fällige Beiträge von nachfolgendem Konto per Lastschrift einzuziehen.

Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung der Einlösung, Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Im Falle unberechtigter Rück-Lastschriften ist Golf-Gast berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 je Einzelfall zu erheben.